Rückerstattung von Semesterticketgebühren

Wenn Sie Ihren Studienaufenthalt vor Ablauf des Semesters beendet haben und exmatrikuliert worden sind, können Sie einen Antrag auf Erstattung der Semesterticketgebühren stellen. Sie benötigen dafür eine gültige Bankverbindung, da der Betrag überwiesen wird. Barzahlung ist nicht möglich.

Bitte laden Sie dazu den Antrag auf Gebührenrückerstattung herunter, füllen Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und geben Sie ihn während der Sprechzeiten im International Office, Raum 2263 ab. Hier finden Sie ein ausgefülltes Beispielformular.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann, Sie sollten den Antrag daher rechtzeitig stellen und sicherstellen, dass Ihre Kontoverbindung auch noch vier Wochen lang gültig bleibt. Sie können ein deutsches Konto oder ausländisches Konto angeben. Bei einem ausländischen Konto benötigen wir die internationalen Kontodetails, d. h. den SWIFT/BIC-Code und die IBAN, sollte Ihr Konto nicht im SEPA-Raum liegen, geben Sie bitte die Kontonummer an. Bei einer Überweisung auf ein ausländisches Konto fallen unter Umständen Gebühren an, diese gehen zu Lasten des Empfängers.

Es werden nur volle Monate zurückgezahlt, tragen Sie daher im Feld Anteile die Anzahl der vollen Monate ein, die nach Ihrer Exmatrikulation bis zum Semesterende verbleiben. Wenn Sie sich zum Beispiel zum 06.08. exmatrikulieren, können Sie nur den Monat September zurückerstattet bekommen. Sie können den Antrag auf Rückerstattung von Semesterticketgebühren zusammen mit dem Exmatrikulationsantrag abgeben.


Kontakt Rückerstattung

Christine Schneider
Internationales Büro
Raum 2263
Tel.: (+49 30) 2093-46 766

Sprechzeiten

Montag  13 -14.30 Uhr
Mittwoch 10-12 Uhr