FAQs

Frequently Asked Questions

Urlaub/Feiertage/Wochenende
Die Erasmus-Förderung für Auslandspraktika erfolgt taggenau. Die Förderung von Urlaub durch Erasmus+ ist nicht möglich. Wenn Sie in Absprache mit Ihrem Praktikumsunternehmen Urlaub nehmen, melden Sie vorab dem Erasmus-Team Praktikum per E-Mail von wann bis wann Sie Ihr Praktikum unterbrechen. Wir berechnen die Förderung anschließend neu. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie insgesamt nicht die Mindest-Förderdauer unterschreiten und damit Ihren Förderanspruch verlieren!
 
Versicherungsschutz
Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU Kommission noch die NA DAAD, noch die Humboldt-Universität zu Berlin haften für Schäden, die aus Krankheit, Unfall, Verletzung, Tod von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen, Technik oder Menschen im Zusammenhang mit Erasmus+ Praktika entstehen.
Der Projektträger ist verpflichtet, einen ausreichenden Versicherungsschutz der Geförderten sicherzustellen. Folgende Versicherungen sollten gegeben sein: Lebens- und Reiseversicherung. Für Praktika ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die der Begünstige am Arbeitsplatz erleidet und eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die Begünstigte am Arbeitsplatz verursachen (für Studierende der Medizin auch einer Berufshaftpflichtversicherung) sowie einer Krankenversicherung (inkl. Rückführungsversicherung) verpflichtend.
Für alle Teilnehmenden am Erasmus+ Programm (auch Absolventen/Graduierte) besteht die Möglichkeit, in die "Gruppenversicherung" des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.