Bewerbung
Bewerbungen erfolgen in der Regel im Zeitraum Dezember bis Januar (Nachfrist: März) für das gesamte folgende akademische Jahr (d.h. für das Winter- oder das Sommersemester oder das gesamte Akademische Jahr).
Alle konkreten Bewerbungsfristen, die Bewerbungsmodalitäten, die Vergabe von noch zu Verfügung stehenden Restplätzen etc. erfragen Sie bitte bei den Erasmus-KoordinatorInnen der Fakultäten und Institute, bzw. auf deren Webseiten. Die Bewerbungen richten Sie an die ERASMUS-KoordinatorInnen Ihrer Fakultät bzw. Ihres Instituts.
Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Lebenswissenschaftliche Fakultät |
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Philosophische Fakultät
Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät |
Bewerbungsunterlagen
Die genauen Bewerbungsmodalitäten erfragen Sie bitte bei den zuständigen ERASMUS-KoordinatorInnen.
Allgemein sollte eine ERASMUS-Bewerbung jedoch aus folgenden Unterlagen bestehen:
- Motivationsschreiben (bitte nennen Sie akademische Gründe für das Studium an der ausgewählten Gasthochschule)
- Tabellarischer Lebenslauf (z.B. Europass-Vorlage)
- Leistungsspiegel (AGNES-Ausdruck)
- bei Nachfrage nach MA-Plätzen: BA-Zeugnis und Beleg über das aktuelle MA-Semester
- Sprachnachweis, z.B. HU-Sprachzeugnis B2 oder gleichwertige Sprachnachweise (Bsp. Unicert II, TOEFL, Abiturzeugnis im Falle des belegten Leistungsfaches Französisch bei Frankreichaufenthalten)
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ggf. interkulturelle Qualifizierungsnachweise
Auswahl- und Nominierungsverfahren
Das Auswahl- und Nominierungsverfahren findet in zwei Schritten statt:
- In den Fakultäten bzw. Instituten erfolgt das Auswahlverfahren für das nächste akademische Mobilitätsjahr.
- Wurden Sie durch die Fakultät bzw. das Institut für einen Studienplatz an einer ERASMUS-Partnerhochschule ausgewählt, werden Sie durch die ERASMUS-KoordinatorInnen beim Partner nominiert.