Bewerbung

Bewerbungen erfolgen in der Regel im Zeitraum Dezember bis Januar (Nachfrist: März) für das gesamte folgende akademische Jahr (d.h. für das Winter- oder das Sommersemester oder das gesamte Akademische Jahr). 


Alle konkreten Bewerbungsfristen, die Bewerbungsmodalitäten, die Vergabe von noch zu Verfügung stehenden Restplätzen etc. erfragen Sie bitte bei den Erasmus-KoordinatorInnen der Fakultäten und Institute, bzw. auf deren Webseiten. Die Bewerbungen richten Sie an die ERASMUS-KoordinatorInnen Ihrer Fakultät bzw. Ihres Instituts.

Juristische Fakultät

Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät

 

Lebenswissenschaftliche Fakultät

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Philosophische Fakultät

 

Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät

Theologische Fakultät

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Charité - Universitätsmedizin

Bewerbungsunterlagen

Die genauen Bewerbungsmodalitäten erfragen Sie bitte bei den zuständigen ERASMUS-KoordinatorInnen.
 

Allgemein sollte eine ERASMUS-Bewerbung jedoch aus folgenden Unterlagen bestehen:

  • Motivationsschreiben (bitte nennen Sie akademische Gründe für das Studium an der ausgewählten Gasthochschule)
  • Tabellarischer Lebenslauf (z.B. Europass-Vorlage)
  • Leistungsspiegel (AGNES-Ausdruck)
  • bei Nachfrage nach MA-Plätzen: BA-Zeugnis und Beleg über das aktuelle MA-Semester
  • Sprachnachweis, z.B. HU-Sprachzeugnis B2 oder gleichwertige Sprachnachweise (Bsp. Unicert II, TOEFL, Abiturzeugnis im Falle des belegten Leistungsfaches Französisch bei Frankreichaufenthalten)
  • ggf. interkulturelle Qualifizierungsnachweise 
     
Auswahl- und Nominierungsverfahren

Das Auswahl- und Nominierungsverfahren findet in zwei Schritten statt:

  1. In den Fakultäten bzw. Instituten erfolgt das Auswahlverfahren für das nächste akademische Mobilitätsjahr.
  2. Wurden Sie durch die Fakultät bzw. das Institut für einen Studienplatz an einer ERASMUS-Partnerhochschule ausgewählt, werden Sie durch die ERASMUS-KoordinatorInnen beim Partner nominiert.