Nach dem Aufenthalt
Nach dem Aufenthalt an der Gasthochschule/dem Gastunternehmen/der Gasteinrichtung
Nach Ihrer Rückkehr reichen Sie bitte folgende Reisedokumente beim ERASMUS-Hochschulkoordinator ein:
- Anhang I - Mobilitätsvereinbarung
- Anhang II - Teilnahmebescheinigung
Nach Erhalt der vollständigen Reisedokumente werden Sie per E-Mail aufgefordert, einen Bericht zu erstellen. Der Bericht ist innerhalb von 30 Tagen ab Beendigung der Mobilität zu verfassen und Voraussetzung für die Erstattung Ihrer Reiskosten. Die einzureichenden Reisedokumente und der digitale Bericht sind Bedingung für die Erasmus+ Förderung. Fehlende Unterlagen führen zur Rückforderung bereits gezahlter Pauschalbeträge.
Da es sich um eine Pauschalfinanzierung handelt, wird empfohlen, alle Ausgabenbelege (Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung usw.) zu sammeln und im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Die HU ist verpflichtet, alle Pauschalzahlungen Ihrem Finanzamt als finanzielle Einnahme zu deklarieren. Die Ausgabengegenrechnung erfolgt dann über den Lohnsteuerjahresausgleich.