FAQ
Frequently Asked Questions
1) Mein Visum/meine Aufenthaltserlaubnis läuft demnächst ab. Wie gehe ich vor?
2) Ich interessiere mich für einen Gastaufenthalt. Sind Gastaufenthalte aktuell möglich und was ist bei der Reiseplanung zu beachten?
Gastaufenthalte an der HU Berlin sind grundsätzlich wieder möglich. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Webseite:
www.international.hu-berlin.de/de/aktuell/mobilitaet-in-der-pandemie
Seit dem 17. Juli 2020 sind unbeschränkte Einreisen nach Deutschland für Ansässige bestimmter Gebiete möglich. Die aktuelle Liste sowie detaillierte Informationen können der Webseite der Bundespolizei entnommen werden:
www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html
Für Personen, die in anderen als den genannten Staaten ansässig sind - dabei kommt es nicht auf die Staatsangehörigkeit sondern auf den permanenten Aufenthaltsort an - gelten weiterhin Reisebeschränkungen. Eine Einreise ist möglich, wenn eine Notwendigkeit/Dringlichkeit vorliegt bzw. eine wichtige Funktion ausgeübt wird. Forschende zählen zwar grundsätzlich zu dieser Personengruppe, die Dringlichkeit des Aufenthalts vor Ort muss aber nachgewiesen werden.
Um die Notwendigkeit zu begründen, ist das Mitführen einer Aufnahmevereinbarung dringend zu empfehlen, die den Forschungsaufenthalt zwischen der*m Wissenschaftler*in und der HU Berlin bestätigt. Außerdem sollte ein Unterstützungsschreiben vorliegen, welches die Notwendigkeit des Aufenthaltes zusätzlich bescheinigt. Dieses sollte vom*n der*m gastgebenden Professor*in mit offiziellem HU Briefkopf ausgestellt werden. Eine entsprechend anpassbare Vorlage stellen die ISS auf Nachfrage gerne zur Verfügung. Wir empfehlen, die oben gennanten Dokumente bei der Einreise bei sich zu tragen und diese nach Aufforderung vorzeigen.
Bevor Sie eine Reise planen, bitten wir Sie außerdem dringend darum, die Webseiten der deutschen Auslandsvertretung vor Ort zu konsultieren:
www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/uebersicht/199290#content_0
Die ISS können eine erfolgreiche Einreise nicht garantieren. Die Entscheidung wird unabhängig von den Kolleg*innen der Bundespolizei getroffen.
Wenn Sie aus einem Risikogebiet einreisen, sind Sie verpflichtet sich vorab digital anzumelden. Weitere Information dazu sowie zu Quarantäneregelungen, Ausnahmen von der Quarantänepflicht und Testungen finden Sie auf der folgenden Webseite:
www.berlin.de/corona/massnahmen/einreisen/
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468
3) Ich möchte an der HU promovieren. Wie ist der aktuelle Ablauf während der Corona-Pandemie?
Voraussetzung für eine Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin ist ein Einladungsschreiben der Universität. Um dieses zu erhalten, benötigen Sie die individuelle Unterstützung eines/einer Professor*in der HU, der/die als Betreuer*in Ihrer Promotion fungiert. Es liegt in Ihrer Verantwortung einen/eine passende*n Betreuer*in an der Humboldt-Universität zu finden. Ihre vollständige Bewerbung zu Ihrem Forschungsvorhaben können Sie an eine*n Professor*in der bevorzugten Fakultät senden. Wichtig ist es hierbei, eine*n Betreuer*in zu wählen, die ein ähnliches Forschungsinteresse hat.
Wir empfehlen Ihnen, folgende Webseiten zu besuchen:
Doktorandenportal der HU:
www.hu-berlin.de/de/promovierende/promotion/standardseite
Fakultäten der HU:
www.hu-berlin.de/de/einrichtungen-organisation/fakultaeten-und-institute
Erste Informationen über Forschungsaufenthalte:
www.international.hu-berlin.de/de/forschende/iss/forschen-an-der-hu
Zulassungsbüro für internationale Studierende:
www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/zula/Zul%20Ausl
Für allgemeine Fragen zum Zulassungsprozess und Immatrikulation können Sie Ihre Fragen auch an die Humboldt Graduate School richten: promotionsinfo@hu-berlin.de
Wir empfehlen Ihnen ebenfalls, sich bezüglich der Promotion mit dem Promotionsbüro Ihrer Fakultät in Verbindung zu setzen.
Eine Promotion an der HU während der Corona-Pandemie planen:
Welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die Planung Ihrer Promotion an der Humboldt-Universität haben kann, hängt von unterschiedlichen und fallbezogenen Faktoren ab. Bitte beachten Sie potenzielle Reisebeschränkungen und Hindernisse für eine erfolgreiche Einreise nach Deutschland. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Fall und potenzielle Einschränkungen mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in im Voraus zu besprechen.
4) Informationen zur Immatrikulation/Verweis an Stellen
Die Immatrikulation von Doktorand*innen, die ihren Abschluss an der HU anstreben, findet derzeit wie gewohnt statt. Jeder, der eine Zulassung zur Promotion erhalten hat, ist weiterhin verpflichtet sich innerhalb von vier Wochen zu immatrikulieren.
Informationen zur Immatrikulation finden Sie hier:
www.hu-berlin.de/de/studium/bewerbung/formulare/prom-ausl-engl.pdf/view
Sollten Sie aufgrund der Pandemie aktuell nicht einreisen können, müssen die Immatrikulationsunterlagen vollständig postalisch innerhalb von 4 Wochen beim Zulassungsbüro der HU eingehen.
Für Studierende/Promovierende ohne Abschluss an der HU wurde der Immatrikulationsprozess bis auf Weiteres digitalisiert. Folgendes müssen Doktorand*innen für die Immatrikulation nachweisen:
-Bestätigung gastgebende*r Professor*in
-Immatrikulationsnachweis der Heimatuniversität
-Krankenversicherungsnachweis einer deutschen Krankenkasse (oder European Health Insurance Card - EHIC)
-gezahlte Semestergebühr
Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen bitte das HU Incoming Team:
exchange-students@hu-berlin.de
5) Wie melde ich mich aktuell beim Bürgeramt an?
Die Berliner Bürgerämter nehmen den Publikumsverkehr schrittweise unter besonderen Bedingungen auf. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, spontanes Erscheinen ohne Termin aus Gründen des Infektionsschutzes ist nicht möglich.
Es ist zu empfehlen, am frühen Morgen nach berlinweiten Terminen zu suchen und die Website mehrfach zu aktualisieren. Oftmals sind dann kurzfristige Termine verfügbar:
service.berlin.de/dienstleistung/120686/
Sofern online keine Termine mehr zur Verfügung stehen, klären Sie individuelle dringende Terminbedarfe bitte über die bezirklichen Telefonnummern oder Emailadressen ab. Diese und aktuelle Öffnungszeiten finden Sie auf den Service-Seiten der Bürgerämter:
service.berlin.de/standorte/buergeraemter/
6) Wo finde ich offizielle Updates bezüglich Reisebeschränkungen?
Diese finden Sie auf den offiziellen Seiten der Bundespolizei sowie des Auswärtigen Amts:
Deutsch:
www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html
Englisch:
www.auswaertiges-amt.de/en/coronavirus/2317268
7) Wo kann ich mich in Berlin auf das Coronavirus testen lassen?
Informationen finden Sie auf der folgenden Webseite:
www.berlin.de/corona/untersuchungsstellen/
Kostenregelung
Die Übernahme der Kosten für den Test ist in Deutschland bundesweit einheitlich geregelt. Wenn der Arzt/die Ärztin den Test für notwendig hält, werden die Kosten für den Test (gemäß EBM Nr. 32816: 59,00 Euro) auf den neuartigen Coronavirus vom Gesundheitsamt bzw. den Krankenkassen übernommen. Menschen ohne deutsche Krankenversicherung müssten eine Kostenübernahme direkt mit ihrer Versicherung klären.
Wer selbst zahlen will, kann sich im Ärztehaus-Mitte (hier ist auch ein Antikörper-Test möglich) oder an einer der Teststellen von Quicktest-Berlin (quicktest.berlin) auf eigene Kosten testen lassen. Egal, ob mit oder ohne Symptome: Bei beiden Anbietern entscheidet der Patient, ob getestet wird. Es werden auch Kinder getestet. Die Krankenkassen erstatten die Kosten im Regelfall nicht.