Rundfunkbeitrag

Wer in Deutschland lebt und in einer Wohnung gemeldet ist, ist gesetzlich verpflichtet, Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender zu bezahlen. Diese Beitragspflicht ist nicht an Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer oder ähnliches geknüpft, der Beitrag muss von allen Personen gezahlt werden, die in Deutschland mit einer Wohnung angemeldet sind.

Kosten: Es gilt „eine Wohnung – ein Beitrag“, unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung wohnen. Der Beitrag liegt aktuell bei 17,50 Euro pro Monat und Wohnung.  Die Zahlung des Beitrags erfolgt jedoch nicht monatlich, sondern immer für drei Monate auf einmal.

Wie bezahle ich den Beitrag?

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Beitrag zu bezahlen:

1. Sie melden sich (nachdem Sie ihren Wohnsitz im Bürgeramt angemeldet haben) beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Sie können das mit einem Formular tun, das man entweder online ausfüllen kann, oder per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse schickt.

Sie finden das Formular auf der Seite des Beitragsservice. Wählen sie dort „Neuanmeldung einer Wohnung“.

2. Sie warten, bis Sie vom Beitragsservice ein Schreiben erhalten, das Sie zur Anmeldung auffordert.  Dieses Schreiben erhalten Sie wenige Wochen nach Ihrer Anmeldung im Bürgeramt. In diesem Schreiben sind die weiteren Schritte und Kosten (auf Deutsch) aufgeführt.
 
Wichtig:
Unabhängig davon, ob Sie sich selbst anmelden oder auf den Brief des Beitragsservice warten, wird der Rundfunkbeitrag ab dem ersten Monat ihrer Anmeldung in Berlin fällig.
Das bedeutet: Wenn Sie lange mit der Anmeldung warten, müssen Sie eine höhere Nachzahlung einplanen.

Abmeldung vor der Abreise
Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich beim Beitragsservice auch wieder abmelden. Das Formular finden Sie ebenfalls auf der Seite des Beitragsservice („Abmeldung der Wohnung“). Gegebenenfalls wird von Ihnen ein Nachweis ihres Umzugs ins Ausland verlangt.