Abschlussstipendien für internationale Studierende
Aus Mitteln des DAAD können Stipendien vergeben werden, die bei mangelnden finanziellen Mitteln den erfolgreichen Abschluss des Studiums bzw. der Promotion ermöglichen.
Antragsberechtigt sind internationale Studierende und Promovierende, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums bzw. ihrer Doktorarbeit befinden*). Deutsche Staatsbürger*innen können sich NICHT bewerben. Das Stipendium wird in der Regel für 3 Monate vergeben (je nach Antragslage) und kann nicht verlängert werden.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerbungsunterlagen:
einschließlich Begründung (Studiensituation, soziale und familiäre Situation, soweit von Bedeutung), unbedingt am PC ausfüllen
- aktuelle Studienbescheinigung (aus AGNES, mit Semesterangabe)
- Gutachten eines*r Professors*in bzw. eines*r Betreuers*in der HU
- Studienprognose zur Beantragung eines Studienabschlussstipendiums, ausgestellt vom Prüfungsbüro (nur Studierende)
- Leistungsnachweise/Leistungsübersicht (aus AGNES, nur Studierende)
- Einkommensnachweis (z.B. Kontoauszüge, Verdienstbescheinigung, Stipendienzusage etc.)
- Verheiratete Antragsteller*innen legen bitte die Eheurkunde vor
- Antragsteller*innen mit Kind(ern) legen bitte die Geburtsurkunde vor
Bitte beachten Sie: Wir bitten Sie, die Antragsunterlagen ausschließlich per E-Mail und möglichst NUR mit einer oder max. zwei Anlagen (z.B. Antrag als .docx und alle weiteren Anlagen als .pdf) einzureichen an nina.gerland@hu-berlin.de.
Studierende:
Bewerbungsfrist ist der 30. April 2023. Bitte reichen Sie unbedingt Ihren Antrag bis zu diesem Termin ein. Fehlende Dokumente können nachgereicht werden. In der Regel wird eine monatliche Hilfe in Höhe bis maximal 850 Euro gewährt.
Promovierende:
Bewerbungsfrist ist der 30. April 2023. Bitte reichen Sie unbedingt Ihren Antrag bis zu diesem Termin ein. Fehlende Dokumente können nachgereicht werden. In der Regel wird eine monatliche Hilfe in Höhe von bis maximal 900 Euro gewährt.
*) Regelungen: Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Stipendiums besteht nicht. Eine Vergabe kann nicht mehr erfolgen, wenn die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel verbraucht sind. Nebeneinkünfte müssen angegeben und gegebenenfalls bewilligt werden.