Aufenthalt

Vor der Ausreise



Nach der Ankunft



Am Ende des Aufenthaltes




 

Vor der Ausreise


Annahme des Platzes

Haben Sie den von Ihnen gewünschten Studienplatz zugesprochen und wurden Sie an der Partneruniversität akzeptiert (HU-Nominierung), vereinbaren Sie in Kooperation mit der Partneruniversität Ihr Learning Agreement. Bitte beachten sie beim Entwurf dieses Dokumentes die Hinweise der Europäischen Kommission.

Grant Agreement

Erstellen Sie das Grant Agreement als Entwurf. Dieses Dokument sowie das Learning Agreement sind von Ihnen und dem Erasmus+ Partnerländer Hochschulkoordinator der Humboldt-Universität zu Berlin vor Antritt der Mobilität zu unterzeichnen. Bitte vereinbaren sie mit dem Erasmus+ Partnerländer Team einen Termin, um die Dokumente persönlich zu zeichnen.

Bitte senden Sie das Grant Agreement gemeinsam mit dem Annex I -Learning Agreement zur Prüfung vorab an das Erasmus+ Partnerländer Team: erasmus.international@hu-berlin.de.

Das Grant Agreement ist Ihr Stipendienvertrag und muss vor Antritt der Mobilität von beiden Seiten unterschrieben sein.

Anmeldung an der Partnerinstitution

Die Partnerinstitution wird entweder direkt oder über die Erasmus-Koordinator*in bzw. den/die akademische/n Koordinator*in des Erasmus+ Partnerländer Projektes mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über die universitätsinternen Bewerbungsformalitäten Ihrer Gasthochschule informieren. Meistens müssen Sie sich entweder online bei der Partnerinstitution anmelden oder Bewerbungsunterlagen einreichen (z.B. Application Form, Grant Agreement, Transcript of Records (AGNES) etc.).

Learning Agreement

Bitte stimmen Sie die Anlage I des Grant Agreements, das Learning Agreement zeitnah mit der/dem zuständigen Mitarbeiter*in für Anerkennungsfragen ab. Besprechen Sie das Studienprogramm an der Partneruniversität mit den akademischen Koordinator*innen an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Partnerinstitution. Erstellen Sie das Learning Agreement, benutzen Sie dazu bitte unser Formular und füllen dieses elektronisch aus. Im Learning Agreement legen Sie fest, welche Veranstaltungen Sie an der Partnerhochschule besuchen möchten und wofür Sie diese an der HU anerkannt bekommen. In der Regel sollte Ihr Studienprogramm 25-30 ECTS Studienpunkte umfassen.


Für Praktika verwenden Sie bitte das Traineeship Agreement, welches die Details Ihres Praktikums festlegt (Inhalte, Arbeitszeiten etc.).

Urlaubssemester

Denken Sie daran, bei der Rückmeldung für das neue Semester ein Urlaubssemester zu beantragen. Vergessen Sie nicht, dass Sie sich auch während Ihres einjährigen Auslandsstudiums zu jedem neuen Semester an der Humboldt-Universität zu Berlin rückmelden müssen. Das Grant bzw. Mobility Agreement gilt als Nachweisdokument über das Auslandsteilstudium für einen Beurlaubungsantrag im SSC.

Versicherung

Das Erasmus+ Partnerländer Programm bietet keinen Versicherungsschutz. Bitte überprüfen Sie daher, ob Sie auch während Ihres Auslandsaufenthalts durch Ihre deutsche Krankenkasse und notwendige zusätzliche Reiseversichungen ausreichend abgesichert sind. Zusätzlich zu den Dokumenten, die Sie bei Ihrer Bewerbung eingereicht haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichenden Versicherungschutz verfügen. Ihre Versicherung muss aus folgenden Komponenten bestehen:

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rücktransport
  • Haftpflichtversicherung

Wenn Sie bereits über ausreichenden Versicherungschutz für die Mobilität verfügen, füllen Sie bitte das Insurance Declaration Formular aus und laden es zusammen mit einem Scan Ihrer Versicherungspolice hoch. Bitte beachten Sie, dass die meisten Reisekrankenversicherung keine Haftpflichversicherung beinhalten, sollten Sie allerdings über eine allgemeine deutsche Haftpflichtversicherung verfügen, so ist diese im Regelfall auch im Ausland gültig. Falls Sie nicht über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen und möchten, dass wir eine Versicherung über unseren Partner für Sie abschließen, füllen Sie bitte das Request for Insurance Support Formular aus und laden es hoch.

Informationen zum Versicherungsangebot unseres Partners

Das PROTRIP-WORLD PLUS Versicherungspaket unseres Partners Dr. Walter GmbH kostet derzeit € 1,48 pro Tag, ist altersunabhängig und besteht aus: Reisekranken-, Reisehaftpflicht-, Unfall- und Assistance-Versicherung. Sie beinhaltet folgenden Versicherungsschutz:

  • Reisekrankenversicherung mit unbegrenzter Deckung für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte ohne Selbstbehalt
  • Notfall-Assistance
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen bis 500 € pro Fall, medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlung aufgrund eines Unfalls bis zu 1.000 €
  • Ambulante Erstbehandlung psychischer Erkrankungen bis 1.500 €, stationäre Notfallbehandlung bei erstmals auftretenden geistigen und seelischen Störungen bis zu 20.000 €
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person ohne Summenbegrenzung
  • Überführung der versicherten Person im Todesfall ohne Summenbegrenzung
  • Privathaftpflichtversicherung pauschal für Personen- und / oder Sachschäden bis 1.000.000 € sowie Mietsachschäden bis 100.000 €
  • Reiseunfallversicherung: Invaliditätsfall 30.000 € (350% Progression), Todesfall 10.000 €
  • Reisegepcäversicherung bis zu 2.000 €


Finanzierung

Das Stipendium wird in Abhängigkeit von der Länge der Mobilität in zwei oder mehreren Raten ausgezahlt.

Eine Nominierung ohne eine finanzielle Förderung ist grundsätzlich möglich (Zero-Grant). Die Mobilitätsdauer wird auf das Mobilitätskontingent angerechnet.

Das Erasmus+ Stipendium beträgt für Outgoing Studierende € 700 monatlich. In vielen Partnerländern ist das eine sehr gute kostendeckende Finanzierung. In anderen Ländern haben Sie im Vergleich zu Berlin mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen (€ 800-1200 pro Monat), abhängig vom Land und Studienort. 50% des Monatsetats sind in der Regel für die Mietkosten zu kalkulieren. Informieren Sie sich in diesen Fällen über die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen, (Erasmus-Zuschüsse sind bis zu € 300 pro Monat anrechnungsfrei) oder einen Bildungskredit (vgl. CHE) aufzunehmen. Eine parallele oder Doppelförderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen. Andere Stipendiengeber einschliesslich DAAD dürfen zusätzliche Förderung bereitstellen.

 

Nach der Ankunft


Immatrikulation

Bevor Sie mit dem Studium beginnen können, müssen Sie sich an der Partnerhochschule immatrikulieren. Genauere Informationen dazu erhalten Sie direkt von der Partnerhochschule oder entnehmen Sie deren Webseiten für Erasmus-Studierende.

Einzureichende Dokumente für die 1. Stipendienrate

  • Grant Agreement, vor Reiseantritt unterzeichnet durch Stipendiaten und Erasmus+ Partnerländer Hochschulkoordinator, liegt bereits im Original im Internationalen Büro der HU vor.
  • Zeichnung des Confirmation of Arrival and Departure Certificate an der Gastuniversität.
  • Kopie des gültigen ggf. veränderten Learning Agreements spätestens drei Wochen nach Studienbeginn. Mit den FachkoordinatorInnen der Partnerhochschule können Sie Ihr Learning Agreement abstimmen und wenn nötig an aktuelle Gegebenheiten anpassen. Das muss innerhalb der ersten beiden Studienwochen Ihres Studiums an Ihrer Gasthochschule erfolgen. Für die Veränderungen müssen Sie erneut die Unterschrift und damit Bestätigung durch die zuständigen MitarbeiterInnen des Prüfungsausschusses an der HU einholen. Schicken Sie die endgültige Version in Kopie bitte sowohl Ihren Erasmus-Koordinator*in als auch an das Erasmus+ Partnerländer Team.

 

Bitte reichen Sie die gesammelten Unterlagen spätestens drei Wochen nach Studienbeginn als Scan per E-Mail bei erasmus.international@hu-berlin.de ein.

  • bitte nutzen Sie für die gesamte Antragskommunikation Ihre HU-E-Mail-Adresse
  • im Betreff vermerken sie: E+ Partnerländer, Name Partneruni, Ihr Name, Vorname. Die Auszahlung der Stipendienrate wird nach Eingang o.g. Unterlagen veranlasst
  • unvollständige, fehlende bzw. nicht fristgemäß eingereichte Unterlagen führen zu einer Zahlungsverzögerung des Stipendiums

 

Am Ende des Aufenthaltes


Bevor Sie aus Ihrem Gastland abreisen, gibt es noch einiges zu tun. Denken Sie dabei daran, dass viele Universitäten, besonders in südlichen Ländern, eine Sommerpause machen und auch Professoren eventuell über den Sommer nicht erreichbar sind. Sie sollten sich daher rechtzeitig um die notwendigen Dokumente kümmern.

Einzureichende Dokumente für die letzte Stipendienrate 

  • am Ende des Studium ist eine Confirmation of Arrival and Departure Confirmation for Student Stay Abroad an der Gastuniversität unterschreiben zu lassen
  • ein Online-Bericht, zu dem Sie per E-Mail durch das Mobility Tool der Europäischen Kommission aufgefordert werden
  • bevor Sie von Ihrem Studienort abreisen, lassen Sie sich im dortigen Partner-Büro Ihr Learning Agreement vervollständigen und zeichnen. Hier werden ihre erbrachten Studienleistunge aufgelistet, die dann an der HU anerkannt werden. Diese Anerkennung ist auf dem Learning Agreement durch die HU zu bestätigen. Sie sollten an der Partnerhochschule auch um ein Transcript of Records (ToR) bitten und um dessen postalische Zusendung. Auf dem ToR werden weitergehend als im Learning Agreement alle von Ihnen besuchten Veranstaltungen aufgelistet und abgelegte Prüfungen bzw. erhaltene Studienpunkte (ECTS) bestätigt. Es vereinfacht die Anerkennung der Leistungen!​ Anders als in Erasmus+ Programmländer ist dieses ToR ist kein verpflichtendes Studiendokument. Zur Anerkennung der erbrachten Leistungen ist das bestätigte Learning Agreement mit den Studienergebnissen ausreichend. Das Learning Agreement ist sowohl in der Fakultät bzw. im Institut als auch beim Erasmus+ Partnerländer Team der Humboldt-Universität zu Berlin einzureichen
  • bitte reichen Sie die gesammelten Unterlagen spätestens drei Wochen nach Studienende an der Partnerhochschule per E-Mail über erasmus.international@hu-berlin.de ein. Unvollständige, fehlende bzw. nicht fristgemäß eingereichte Unterlagen führen zu einer verzögerten oder Nichtauszahlung des Stipendiums sowie ggf. zur Rückforderung bereits gezahlter Stipendienraten.


Anerkennung

Nach Ihrer Rückkehr an die HU müssen Sie sich bei Ihrem Prüfungsamt die im Ausland erhaltenen Studienpunkte (ECTS) für Ihr Studium anerkennen lassen. Die Beweispflicht bei Nichtanerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen liegt bei der Humboldt-Universität zu Berlin, also Ihrem Prüfungsausschuss (vgl. Lisbon Recognition Convention). Ausschlaggebend für die akademische Anerkennung sind die zertifiziert nachzuweisenden Lernergebnisse (Transcript of Records), nicht der (zeitliche) Umfang der während des Aufenthaltes absolvierten Veranstaltungen.