Erasmus+ Praktikum

Förderung für Auslandspraktika

Studierende der HU & Charité  können sich auf die Erasmus-Förderung für Auslandspraktika bewerben, wenn sie die geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen.
 
Das Praktikum muss hierfür an einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der am Erasmus-Programm teilnehmenden Programmländer stattfinden. Die Förderung von Praktika an EU-Einrichtungen oder Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, ist ausgeschlossen.
 
Auch Graduierte der HU & Charité können für Auslandspraktika innerhalb von 12 Monaten nach ihrem akademischen Abschluss die Erasmus-Förderung erhalten. Die Bewerbung muss mit dem Status „immatrikuliert“ erfolgen.