FAQ - Visaservice

Fragen und Antworten zum Visaservice für internationale Studierende und Promovierende
 

Ist der Visaservice geöffnet?



Ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) geöffnet und kann ich allein dorthin gehen?



Ich kann seit langem keinen Termin beim LEA buchen. Könnt ihr mir dabei helfen?



Ich möchte eine neue Aufenthaltserlaubnis über den Visaservice beantragen. Wie läuft das Prozedere zurzeit ab?



Wie kann ich ohne Termin den Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studienzweck beim LEA selbst stellen?



Ich besitze die britische Staatsangehörigkeit und möchte wegen des Studiums nach Berlin einreisen. Benötige ich ein Visum?



In welchem Fall darf ich ohne D-Visum zum Studienzweck nach Deutschland einreisen?



Ich muss dringend in die Heimat fliegen und mein Aufenthaltstitel ist schon abgelaufen/läuft bald ab. Was soll ich tun?



Ich muss meinen Aufenthaltstitel vom alten in einen neuen Pass beim Berliner Landesamt für Einwanderung übertragen. Darf ich das beim Visaservice beantragen?



Mir wurde mein Pass mit meinem gültigen Aufenthaltstitel gestohlen bzw. habe ich meinen Pass mit meinem gültigen Aufenthaltstitel verloren (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Visum). Was muss ich tun?



Ich bin in Deutschland und im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung, einer Grenzübertrittsbescheinigung, einer Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048-Bescheinigung) oder Passeinzugsbescheinigung. Was muss ich tun?



Ich studiere in Berlin und befinde mich zurzeit mit einem gültigen Aufenthaltstitel im Heimatland. Was muss ich machen, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft, bevor ich wieder nach Deutschland einreisen möchte?



Mein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wurde abgesagt. Stattdessen habe ich ein Schreiben (Anhörung) vom LEA erhalten. Was soll ich tun?



Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium und mein Studium erfolgreich abgeschlossen. Ich möchte nun im Anschluss arbeiten. Was muss ich jetzt tun?



Bietet ihr die Unterstützung bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum Arbeitszweck?


 

Ist der Visaservice geöffnet?

Der Visaservice ist geöffnet. Wir beantworten alle Anfragen per E-Mail und bei Bedarf in einer wöchentlichen Zoom-Sprechstunde. Anträge auf einen Aufenthaltstitel bearbeiten wir und reichen diese online beim LEA-Hochschulservice ein. ► hu.berlin/visaservice
 

Ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) geöffnet und kann ich allein dorthin gehen?

Das Landesamt für Einwanderung (LEA) ist an allen Standorten wieder geöffnet, dennoch werden bis auf Weiteres ausschließlich Kunden bedient, die einen Termin gebucht haben oder eine Einladung erhalten haben.
► www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren

Allerdings haben Studierende andere Optionen, ihre Anträge online einzureichen, entweder 1. über ein Kontaktformular direkt beim LEA oder 2. über den HU-Visaservice beim LEA-Hochschulservice (hauptsächlich für Programm-/Austauschstudierende und Stipendiat*innen). Bitte entscheiden Sie sich für eine Variante und reichen Anträge nicht doppelt ein!

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie vom LEA eine Einladung zu einem Termin. Siehe genauere Erläuterungen auf unserer Webseite ► Visa und Aufenthalt
 

Ich kann seit langem keinen Termin beim LEA buchen. Können Sie mir dabei helfen?

Den Termin beim LEA können wir dir leider nicht anbieten. Aber Sie können die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über die von uns beschriebenen Wege beantragen. Die Beschreibung des Prozederes finden Sie auf unserer Webseite. ► hu.berlin/visaservice
 

Ich möchte eine neue Aufenthaltserlaubnis über den Visaservice beantragen. Wie läuft das Prozedere zurzeit ab?

Sie können über den HU-Visaservice eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie neu nach Berlin gekommen sind. Oder Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis und wollen diese verlängern. Dann senden Sie uns wie beschrieben alle notwendigen Dokumente in einem PDF (keine Links!) zu.
► Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
► Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Wir prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und reichen diese dann beim LEA-Hochschulservice ein. Zunächst erhalten Sie von uns eine Bestätigung, dass wir Ihren Antrag eingereicht haben. Dann erhalten Sie über uns auch die Bestätigung durch den LEA-Hochschulservice. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde (nach ca. 4-6 Wochen), bekommen Sie über uns eine Einladung zum Termin beim LEA. Hier müssen Sie persönlich erscheinen, um Ihre Identität mit dem Pass nachzuweisen, ggf. ein biometrisches Foto abzugeben sowie die Gebühren zu zahlen.
 

Wie kann ich ohne Termin den Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studium beim LEA direkt stellen?

Sie können Ihren Antrag mit allen notwendigen Unterlagen direkt beim LEA im Sachgebiet über das Kontaktformular einreichen. 
► Kontaktformular, Antrag an die Referate B1/B2/B3 (Fachkräfte, Aus- und Weiterbildung, Schulbesuche, Studium, Wissenschaft) - Berlin.de [Neu seit 18.09.2023]

Eine Bestätigung über den eingereichten Antrag können Sie sich herunterladen und ggf. auf Anfrage bei Arbeitgebern o.ä. vorlegen. 
 

Ich besitze die britische Staatsangehörigkeit und möchte wegen des Studiums nach Berlin einreisen. Benötige ich ein Visum?

Sie dürfen zum Studienzweck nach Deutschland ohne D-Visum einreisen. Sobald Sie in Berlin sind, müssen Sie  innerhalb von 90 Tagen nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung. 
► hu.berlin/visaservice
 

In welchem Fall darf ich ohne D-Visum zum Studienzweck nach Deutschland einreisen?

Staatsangehörige aus folgenden Ländern benötigen kein Visum zur Einreise: 
► www.berlin.de/einwanderung/einreise/visum-verlaengern (siehe auch ► 4.1).

Diese müssen aber nach ihrer Einreise nach DEutschland in Berlin einen Aufenthaltstitel beantragen!

 

Ich muss dringend in die Heimat fliegen und mein Aufenthaltstitel ist schon abgelaufen bzw. läuft in Kürze ab. Was soll ich tun?

Du kannst bei uns gleichzeitig mit dem neuen Aufenthaltstitel auch eine Fiktionsbescheinigung beantragen. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich von dir eine Kopie deines Flugtickets. Dieses muss zusammen mit deinen anderen Unterlagen mindestens 14 Tage vor deiner Abreise bei uns vorliegen.


Ich muss meinen Aufenthaltstitel vom alten in einen neuen Pass beim Landesamt für Einwanderung Berlin übertragen. Darf ich das beim Visaservice beantragen?

Ja, das darfst du. In diesem Fall benötigen wir eine Kopie deiner beiden Pässe (Seiten mit persönlichen Angaben) und eine Kopie deines letzten Aufenthaltstitels mit dem Zusatzblatt per E-Mail in einer PDF-Datei zugeschickt. Innerhalb von ca. 2 Wochen bekommst du von uns einen Termin beim LEA für die Übertragung deines Aufenthaltstitels.
 

Mir wurde mein Pass mit meinem gültigen Aufenthaltstitel gestohlen bzw. habe ich meinen Pass mit meinem gültigen Aufenthaltstitel verloren (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Visum). Was muss ich tun?

  • Wende dich wegen des Passverlusts bitte an deine Botschaft. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn du im Besitz eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge, Staatenlose oder für Ausländer warst. In diesen Fällen wende dich bitte per E-Mail an das für dich zuständige Referat.
  • Sollte deine Botschaft eine Bestätigung über ein bestehendes Aufenthaltsrecht verlangen oder du bist bereits im Besitz eines neuen Passes, wenden dich bitte gleichfalls an das für dich zuständige Referat.
  • Bitte füge im Fall eines Diebstahls eine Kopie deiner Diebstahlsanzeige bei der Polizei bei. ► Quelle

 

Ich bin in Deutschland und im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung, einer Grenzübertrittsbescheinigung, einer Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048-Bescheinigung) oder Passeinzugsbescheinigung. Was muss ich tun?

In dem Fall trage dich bitte in dieses Onlineformular des Landesamtes für Einwanderung (LEA) ein. Durch die Registrierung wird dir das LEA eine Bescheinigung zusenden sowie nach vollständiger Wiederherstellung des Dienstbetriebes einen Termin (zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Klebeetikett) vergeben.
 

Ich studiere in Berlin und befinde mich zurzeit mit einem gültigen Aufenthaltstitel im Heimatland. Was muss ich machen, wenn mein Aufenthaltstitel abläuft, bevor ich wieder nach Deutschland einreisen möchte?

In dem Fall ist es notwendig, auf der Grundlage des bisherigen Aufenthaltstitels erneut ein Visum zur Wiedereinreise zu beantragen. Die Einreise nach Deutschland kann keinesfalls ohne ein gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis erfolgen.

Zusätzlich ist es möglich sich per E-Mail an das Referat B4 zu wenden. Diese werden dein Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und der zuständigen Auslandsvertretung gegebenenfalls entweder eine Vorabzustimmung oder eine Fiktionsbescheinigung zuschicken. Dies gilt jedoch nur für Ausreisen bis zum 16.06.2020. ► Quelle

Mein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wurde abgesagt. Stattdessen habe ich ein Schreiben (Anhörung) vom LEA erhalten. Was soll ich tun?

Bevor die Verlängerung der Aufenthaltserlabunis abgelehnt wird, muss der/die betroffene Antragsteller*in angehört werden. Die Anhörung bietet die Möglichkeit, alle Umstände vorzutragen und zu belegen, die für die Verteidigung des/der Antragsteller*in sprechen. Eine schriftliche Antwort auf ein solches Schreiben muss vorbereitet und innerhalb der angegebenen Frist an das LEA geschickt werden. Wir können dich in solchem Fall gerne unterstützen, falls du dich bei uns rechtzeitig (!) vor Fristablauf meldest. Hier ist Eile geboten.

 

Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium und mein Studium erfolgreich abgeschlossen. Ich möchte nun im Anschluss arbeiten. Was muss ich jetzt tun?

In dem Fall gibt es zwei Ausgangssituationen:

Entweder ist dein Aufenthaltstitel weiterhin gültig und dir somit erlaubt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Kalenderjahr zu arbeiten. Es kann eine Beschäftigung aufgenommen werden.

Damit auch nach Verwendung der 120 Tage einer Beschäftigung nachgegangen werden kann, schreibe bitte eine E-Mail mit allen notwendigen Unterlagen an B1@lea.berlin.de (Familienname A-K) oder B2@lea.berlin.de (L-Z). Bitte stelle des Weiteren einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung. Diesen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels muss per E-Mail oder postalisch unter Verwendung dieses Antragsformulars eingereicht werden.

Oder dein Aufenthaltstitel läuft bereits innerhalb der nächsten sechs Wochen ab. Registriere dich in dem Fall bitte hier. Es ist dir nach der Registrierung weiterhin gestattet, 120 Tage oder 240 halbe Tage im Kalenderjahr zu arbeiten. Quelle


Bietet ihr die Unterstützung bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum Arbeitszweck?

Nein. Dafür ist eine andere Abteilung im Landesamt für Einwanderung zuständig, und NICHT der Hochschulservice.
 


 

enlightened Bitte beachtet, dass all diese Regelungen nur für das LEA Berlin gelten, also nur für Personen, die in Berlin mit ihrem Wohnsitz gemeldet sind. 

Stand: 04/2022
 



Ich möchte eine neue Aufenthaltserlaubnis über den Visaservice beantragen. Wie läuft das Prozedere zurzeit ab?





Kontakt

Visaservice
Ort:
HU-Hauptgebäude
Unter den Linden 6

Sprechstunde:
Dienstags 13.00-15.00 Uhr via Zoom
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Tel.: (+49 30)
20 93-46 746

E-Mail:
visaservice@hu-berlin.de