FAQ - Visaservice
Fragen und Antworten zum Visaservice für internationale Studierende und Promovierende
Ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) geöffnet und kann ich allein dorthin gehen?
Ich kann seit langem keinen Termin beim LEA buchen. Könnt ihr mir dabei helfen?
In welchem Fall darf ich ohne D-Visum zum Studienzweck nach Deutschland einreisen?
Bietet ihr die Unterstützung bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum Arbeitszweck?
Aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist der HU-Visaservice bis auf Weiteres geschlossen und befindet sich in der Online-Beratung. Wir beantworten jedoch weiterhin alle eure Fragen per E-Mail und in einer wöchentlichen Zoom-Sprechstunde. ► hu.berlin/visaservice
Ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) geöffnet und kann ich allein dorthin gehen?
Das Landesamt für Einwanderung (LEA) ist an allen Standorten wieder geöffnet, dennoch werden bis auf Weiteres ausschließlich Kunden bedient, die einen Termin gebucht haben.
► www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren
Ich kann seit langem keinen Termin beim LEA buchen. Könnt ihr mir dabei helfen?
Den Termin beim LEA können wir dir leider nicht anbieten. Aber wenn du möchtest, kannst du die Erteilung/Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Studienzweck über uns beantragen. Die Beschreibung des Prozederes findest du auf unserer Webseite. ► hu.berlin/visaservice
Du musst während einer unserer Zoom-Sprechstunden bei uns vorsprechen, im Anschluss schickst du uns dann deine vollständigen Unterlagen in einer PDF-Datei als E-Mail (außer das biometrische Foto). Wir reichen deinen Antrag elektronisch beim Landesamt für Einwanderung ein. Ein paar Wochen nachdem wir deine Unterlagen eingereicht haben (ca. 4-6 Wochen, mitunter auch länger), bekommst du von uns eine Einladung zum Termin beim Landesamt für Einwanderung. Hier musst du persönlich erscheinen, um deine Identität mit deinem Pass nachzuweisen, die Fingerabdrücke und dein biometrisches Foto abzugeben sowie die Gebühren zu zahlen.
Bitte erstelle eine PDF-Datei mit allen auf unserer Webseite aufgelisteten Unterlagen (außer den HU-Antrag und die Datenschutzerklärung).
Du darfst zum Studienzweck nach Deutschland ohne D-Visum einreisen. Sobald du in Berlin bist, musst du innerhalb von 90 Tagen nach deiner Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beim Landesamt für Einwanderung beantragt haben. Das kannst du auch über den HU-Visaservice machen. ► hu.berlin/visaservice
In welchem Fall darf ich ohne D-Visum zum Studienzweck nach Deutschland einreisen?
Staatsangehörige aus folgenden Ländern benötigen kein Visum zur Einreise:
► www.berlin.de/einwanderung/einreise/visum-verlaengern (siehe auch ► 4.1).
Diese müssen aber nach ihrer Einreise in Berlin einen Aufenthaltstitel beantragen!
Du kannst bei uns gleichzeitig mit dem neuen Aufenthaltstitel auch eine Fiktionsbescheinigung beantragen. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich von dir eine Kopie deines Flugtickets. Dieses muss zusammen mit deinen anderen Unterlagen mindestens 14 Tage vor deiner Abreise bei uns vorliegen.
Ja, das darfst du. In diesem Fall benötigen wir eine Kopie deiner beiden Pässe (Seiten mit persönlichen Angaben) und eine Kopie deines letzten Aufenthaltstitels mit dem Zusatzblatt per E-Mail in einer PDF-Datei zugeschickt. Innerhalb von ca. 2 Wochen bekommst du von uns einen Termin beim LEA für die Übertragung deines Aufenthaltstitels.
- Wende dich wegen des Passverlusts bitte an deine Botschaft. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn du im Besitz eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge, Staatenlose oder für Ausländer warst. In diesen Fällen wende dich bitte per E-Mail an das für dich zuständige Referat.
- Sollte deine Botschaft eine Bestätigung über ein bestehendes Aufenthaltsrecht verlangen oder du bist bereits im Besitz eines neuen Passes, wenden dich bitte gleichfalls an das für dich zuständige Referat.
- Bitte füge im Fall eines Diebstahls eine Kopie deiner Diebstahlsanzeige bei der Polizei bei. ► Quelle
In dem Fall trage dich bitte in dieses Onlineformular des Landesamtes für Einwanderung (LEA) ein. Durch die Registrierung wird dir das LEA eine Bescheinigung zusenden sowie nach vollständiger Wiederherstellung des Dienstbetriebes einen Termin (zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Klebeetikett) vergeben.
In dem Fall ist es notwendig, auf der Grundlage des bisherigen Aufenthaltstitels erneut ein Visum zur Wiedereinreise zu beantragen. Die Einreise nach Deutschland kann keinesfalls ohne ein gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltserlaubnis erfolgen.
Zusätzlich ist es möglich sich per E-Mail an das Referat B4 zu wenden. Diese werden dein Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und der zuständigen Auslandsvertretung gegebenenfalls entweder eine Vorabzustimmung oder eine Fiktionsbescheinigung zuschicken. Dies gilt jedoch nur für Ausreisen bis zum 16.06.2020. ► Quelle
Mein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wurde abgesagt. Stattdessen habe ich ein Schreiben (Anhörung) vom LEA erhalten. Was soll ich tun?
Bevor die Verlängerung der Aufenthaltserlabunis abgelehnt wird, muss der/die betroffene Antragsteller*in angehört werden. Die Anhörung bietet die Möglichkeit, alle Umstände vorzutragen und zu belegen, die für die Verteidigung des/der Antragsteller*in sprechen. Eine schriftliche Antwort auf ein solches Schreiben muss vorbereitet und innerhalb der angegebenen Frist an das LEA geschickt werden. Wir können dich in solchem Fall gerne unterstützen, falls du dich bei uns rechtzeitig (!) vor Fristablauf meldest. Hier ist Eile geboten.
In dem Fall gibt es zwei Ausgangssituationen:
Entweder ist dein Aufenthaltstitel weiterhin gültig und dir somit erlaubt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Kalenderjahr zu arbeiten. Es kann eine Beschäftigung aufgenommen werden.
Damit auch nach Verwendung der 120 Tage einer Beschäftigung nachgegangen werden kann, schreibe bitte eine E-Mail mit allen notwendigen Unterlagen an B1@lea.berlin.de (Familienname A-K) oder B2@lea.berlin.de (L-Z). Bitte stelle des Weiteren einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung. Diesen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels muss per E-Mail oder postalisch unter Verwendung dieses Antragsformulars eingereicht werden.
Oder dein Aufenthaltstitel läuft bereits innerhalb der nächsten sechs Wochen ab. Registriere dich in dem Fall bitte hier. Es ist dir nach der Registrierung weiterhin gestattet, 120 Tage oder 240 halbe Tage im Kalenderjahr zu arbeiten. ► Quelle
Bietet ihr die Unterstützung bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum Arbeitszweck?
Nein. Dafür ist eine andere Abteilung im Landesamt für Einwanderung zuständig, und NICHT der Hochschulservice.
Bitte beachtet, dass all diese Regelungen nur für das LEA Berlin gelten, also nur für Personen, die in Berlin mit ihrem Wohnsitz gemeldet sind.
Stand: 04/2022