9.7 Rundfunkbeitrag

Seit 1. Januar 2013 wurde ein neuer Rundfunkbeitrag eingeführt. Mit dieser Regelung muss monatlich ein einheitlicher Beitrag von 17,50 Euro pro Wohnung gezahlt werden (nicht mehr pro Person und Rundfunkgerät), unabhängig davon, wie viele Bewohner in der Wohnung leben. Menschen mit Behinderung (Kennzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis) müssen nur ein Drittel des Beitrags (5,83 Euro) leisten. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich von der Gebühr auf Antrag befreien lassen. Ebenso Sozialhilfe- oder BAföG-Empfänger (► 8.1.3) bei Vorlage der entsprechenden Nachweise.

Weitere Informationen:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Web: www.rundfunkbeitrag.de