Finanzierungsnachweis

Im Rahmen des Visaservice für internationale Studierende an der HU geben wir Ihnen (als an der HU immatrikulierte Studierende) Hinweise, welche Unterlagen Sie zum Einreichen beim Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA) benötigen. 

Wie können Sie also nachweisen, dass Sie über ausreichende Mittel zur Finanzierung des Lebensunterhalts verfügen?

Der Betrag, den internationale Studierende zur gesicherten Finanzierung ihres Lebensunterhaltes nachweisen müssen, wird regelmäßig an die BaföG-Erhöhungen angepasst. Damit hat sich zum 1.10.2022 der nachzuweisende Betrag von bislang 861 Euro monatlich auf 934 Euro erhöht. Auf das Jahr gerechnet sind das 11.208 Euro. In Berlin werden nur 906 Euro verlangt, das sind im Jahr 10.872 Euro.

1. Sperrkonto (nur bei der Erstbeantragung der Aufenthaltserlaubnis)

Wenn Sie für die Beantragung Ihres Visums ein Sperrkonto eröffnet haben, bringen Sie uns bitte das Schreiben der jeweiligen Bank mit. Falls Sie aus einem Land kommen, aus dem man zu Studienzwecken ohne Visum eingereisen kann, muss hier vor Ort ein Sperrkonto mit dem notwendigen Betrag eingerichtet werden.

N.B.: Wenn Sie planen, weniger als 12 Monate in Deutschland zu bleiben, dann hinterlegen Sie die Summe der Monate x 934 EUR. Zum Beispiel müssen Sie bei einem Aufenthalt von sechs Monaten in Deutschland lediglich 6 x 934 EUR = 5.604 EUR (in Berlin 6 x 906 Euro = 5.436 Euro) nachweisen.

Für weitere Informationen zu Sperrkonten, siehe: www.auswaertiges-amt.de/de/sperrkonto/375488 und www.studenten-girokonto.de/studentenkonto-und-sperrkonto-fuer-auslaendische-studenten

2. Verpflichtungserklärung

Sie können uns die Verpflichtungserklärung einreichen, die Sie der deutschen Botschaft bzw. dem Konsulat in Ihrem Heimatland zur Visabeantragung vorgelegt haben.

Falls Sie später eine Verpflichtungserklärung in Deutschland ausstellen lassen wollen, beachten Sie bitte folgenden Link: https://service.berlin.de/dienstleistung/326540/

3. Stipendium

Falls Sie ein Stipendium erhalten, reichen Sie bitte Ihre Stipendienbescheinigung bei uns ein. Auf dieser muss ersichtlich sein, wie hoch das Stipendium ist und für welchen Zeitraum es gezahlt wird. Ihre Aufenthaltserlaubnis wird im Allgemeinen nur bis zum Ende der Förderzeit bewilligt. 

Diejenigen, die eine Förderung aus öffentlichen deutschen Mitteln erhalten (z.B. DAAD-Stipendium oder ERASMUS-Stipendium) bezahlen keine Bearbeitungsgebühren beim Landesamt für Einwanderung (LEA).

Begründete Verlängerungen des Aufenthaltes nach Auslaufen des Stipendiums sind möglich, aber hier muss eine Finanzierung aus eigenen Mitteln nachgewiesen werden, ebenso wie ausreichender Krankenversicherungsschutz.

4. Bürgschaft der Eltern

Sie können sich von Ihren Eltern bestätigen lassen, dass sie Ihr Studiums in Deutschland monatlich mit mindestens 934 Euro (bzw. 906 Euro in Berlin) unterstützen werden. Bürgschaften müssen notariell beglaubigt sein. Zusätzlich zu diesem Schreiben muss eine Kopie des Passes sowie der Gehaltsnachweis der letzten drei Monate (oder die Kontoauszüge der letzten drei Monate) der unterzeichnenden Person vorlegen.

5. Arbeitsvertrag (nur bei Verlängerung des Aufenthaltstitels)

Wenn Sie sich teilweise oder vollständig durch Erwerbstätigkeit finanzierten, können Sie als Nachweis eine Kopie Ihres aktuellen Arbeitsvertrages (sowie evtl. Verlängerungen) bei uns einreichen. Bitte beachten Sie auch, dass Sie (im Allgemeinen) als Drittstaatler nicht als Selbstständige tätig sein dürfen und außerdem wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden neben dem Studium arbeiten dürfen. Sollte Ihr monatliches Einkommen weniger als 934 Euro (bzw. 906 Euro in Berlin) betragen, muss die fehlende Summe zusätzlich nachgewiesen werden.

6.  Ersparnisse auf dem Konto (nur bei Verlängerung des Aufenthaltstitels)

Bei einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen die Kontoauszüge der letzten sechs Monate beim LEA eingereicht werden.

 

Kontakt

Visaservice
Ort:
HU-Hauptgebäude
Unter den Linden 6

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Dienstags 13.00-15.00 Uhr via Zoom
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