Allgemeine Informationen

Partnerinstitutionen

Förderbedingungen

Finanzierung


 

Partnerinstitutionen

 

Die Humboldt-Universität zu Berlin pflegt im Rahmen des Erasmus+ Programms Kooperationen mit Partnerinstitutionen weltweit. Hier finden Sie eine aktuelle Liste unserer Partnerinstitutionen.


Förderbedingungen


Geförderte Weiterbildungsformate

  • Aufenthalte von Mitarbeiter*innen der Humboldt-Universität zu Berlin
  • Aufenthalte mit einer Länge von mindestens 5 Tagen (ohne An-/Abreise) bis zu 2 Monaten (typischerweise werden ein bis zwei Wochen Austausch gefördert)
  • Lehre (mindestens 8 Stunden bei 5 tägigem Austausch)
  • Hospitationen
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren (außer Forschung)
  • Sprachkurse

 

Im Erasmus+ Partnerländer Programm werden akademische Kooperationsprojekte mit thematischen Schwerpunkten vereinbart - Personal- und Studierendenaustausch in diesen Schwerpunktbereichen hat Priorität. Zur Erweiterung der Kooperation kann der Austausch auch in anderen akademischen Bereichen erfolgen, vorausgesetzt, dass der Antrag durch Wissenschaftler*innen an der Humboldt-Universität zu Berlin unterstützt wird.


Finanzierung


Kostenübernahme durch Erasmus+ Partnerländer

ST-Zielland Reisezuschüsse als Entfernungspauschalen
Einfache Entfernung gem. EU-Dianstanzrechner Betrag pro Teilnehmer*in (Hin- und Rückfahrt)
10-99 km € 20
100 - 499 km € 180
500 - 1.999 km € 275
2.000 - 2.999 km € 360
3.000 - 3.999 km € 530
4.000 - 7.999 km € 820
8.000 km und mehr € 1.500 

 

ST-Deutschland Aufenthaltskosten als Aufenthaltspauschalen
  Stückkosten je Tag pro Teilnehmer*in bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) Stückkosten je Tag pro Teilnehmer*in vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage)
incoming  € 160 € 112
outgoing € 180 € 126 

 

Soziale Teilhabe, Inklusion und Diversität

Folgende Gruppen sind durch die NA DAAD für das Erasmus+ Programm im Rahmen der Mitarbeitenden-Mobilität für die Möglichkeit zusätzlicher Förderung identifiziert worden:
1.    Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20% 
2.    Personen mit chronischer Erkrankung
3.    Teilnehmende, die mit Kind/ern ins Ausland gehen


Für diese Gruppen besteht die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Unterstützung zu beantragen. Die Beantragung erfolgt im Rahmen Ihrer regulären Bewerbung auf eine Erasmus+ Förderung. Für die Beantragung der Fördermittel sowie eine weitere Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner in der Abteilung Internationales.

Einen Überblick der Fördermöglichkeiten für Teilnehmende mit geringeren Chancen finden Sie auf den Seiten zu "Sozialer Teilhabe".
Eine genauere Beschreibung der Kriterien sowie der entsprechenden Förderinstrumente finden Sie auf den Seiten der NA DAAD.

 

Die Finanzierung von Mobilitäten innerhalb von Erasmus+ Partnerländer erfolgt durch Humboldt-Universität zu Berlin. Bitte kontaktieren Sie das Erasmus+ Partnerländer Team vor Ihrer Abreise.