Anmeldung Bürgeramt

In Deutschland besteht „Meldepflicht“. Das bedeutet, dass auch internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der HU innerhalb von 14 Tagen nach dem Bezug einer Wohnung zum Bürgeramt gehen müssen, um sich anzumelden. In den Bürgerämtern bietet die Stadt Berlin die wichtigsten Dienstleistungen für Bürger unter einem gemeinsamen Dach an.
 
So melden Sie sich an – in vier Schritten
 
1. Termin buchen

Am besten ist es, wenn Sie bereits frühzeitig (idealerweise vor der Anreise nach Berlin) einen Termin für die Anmeldung bei einem der 40 Berliner Bürgerämter buchen. Die zentrale Terminvergabe erfolgt telefonisch oder online über einen Kalender.

Sie erreichen das Servicetelefon für Meldeangelegenheiten unter: +49 (0) 30 115

Um online einen Termin zu buchen, gehen Sie auf die Website des Bürgeramts und wählen die Dienstleistung „Anmeldung einer Wohnung“ aus. Auf der Mitte der Seite sehen Sie den Absatz:
 
 
Klicken Sie auf „Termin berlinweit suchen und buchen“. Sie werden zu einem Kalender verbunden. An den hellblau unterlegten Tagen sind noch Termine verfügbar. Nachdem Sie den jeweiligen Tag angeklickt haben, sehen Sie, in welchen Bürgerämtern noch ein Termin frei ist.
 
2. Das Formular ausfüllen
Wir helfen Ihnen gern, das Anmeldeformular auszufüllen. Es empfiehlt sich, das Anmeldeformular bereits vor einem Termin in den International Scholar Services in Ruhe zu Hause auszufüllen. Sie finden eine PDF-Version des Formulars „Anmeldung bei der Meldebehörde“ ebenfalls auf der Seite des Bürgeramts. Im gemeinsamen Termin schauen wir das Formular noch einmal gemeinsam durch und helfen bei Fragen.
 
3. Termin und Dokumente beim Bürgeramt

Am Tag Ihres Termins ist es wichtig, dass Sie beim Bürgeramt alle Unterlagen dabei haben, die Sie für die Anmeldung benötigen:

  • ein Identitätsnachweis für alle anzumeldende Personen (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular
  • eine Personenstandsurkunde: z.B. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, ggfs. übersetzt (nur deutsche Staatsangehörige)
  • Mietvertrag (Sollte kein eigener Mietvertrag vorliegen, z.B. in Wohngemeinschaften, müssen Sie den Mietvertrag des Hauptmieters vorlegen mit beigefügtem Untermietvertrag oder formloser Erklärung des Hauptmieters, dass die betreffende Person dort wohnhaft ist).
  • Einzugsbestätigung des Vermieters: ab 1. November 2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Einzugsbestätigung.
 
4. Meldebestätigung erhalten und aufbewahren
Im Bürgeramt erhalten Sie direkt nach der Anmeldung eine Meldebestätigung. Bewahren Sie diese gut auf, da Sie sie zum Beispiel für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, den Abschluss eines Arbeitsvertrags oder die Eröffnung eines Bankkontos benötigen.
 
Wann müssen Sie sich nicht beim Bürgeramt in Berlin anmelden?
Eine Ausnahme von der Meldepflicht besteht nur bei kürzeren Besuchen in Berlin bis zu zwei Monaten, oder wenn Sie bereits mit einer anderen Wohnung in Deutschland angemeldet sind, und in Berlin nicht länger als sechs Monate wohnen werden.
 
Abmeldung vor der Abreise
Wenn Sie Deutschland oder Berlin wieder verlassen, müssen Sie sich auch im Bürgeramt wieder abmelden.
 
Tipps und Hinweise
 
  • Es ist auf jeden Fall besser, für einen zeitnahen Termin einen weiteren Weg zum Bürgeramt in Kauf zu nehmen. Die Bürgerämter in Berlin sind überlastet, die Wartezeit auf einen Termin kann mehrere Wochen betragen.
  • Manchmal können Termine aufgrund von Absagen wieder frei werden. Es kann sich lohnen, regelmäßig auf der Internet-Seite des Bürgeramts nachzuschauen, um kurzfristig einen Termin zu bekommen.
  • In dringenden Fällen können Sie auch ein Bürgeramt Ihrer Wahl aufsuchen, um dort persönlich einen Termin zu vereinbaren.

 

Sie haben noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie die International Scholar Services.