Förderung

Die Erasmus-Förderung erfolgt mittels Pauschalen, die nach Ländergruppen definiert sind. Diese Ländergruppen sind von der EU-Kommission festgelegt, die Einteilung erfolgt auf Basis der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern.

Die Erasmus-Förderung kann für Studienaufenthalte im europäischen Ausland in den folgenden Programmländern beantragt werden:

Ländergruppe 1 (bis enschließlich 2023/24) = monatlich 600 €

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Ländergruppe 2 (bis enschließlich 2023/24) = monatlich 540 €

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Ländergruppe 3 (bis enschließlich 2023/24) = monatlich 490 €

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn


 

Ländergruppe 1 (ab 2024/25) = monatlich 600 €

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Ländergruppe 2 (ab 2024/25) = monatlich 540 €

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern

Ländergruppe 3 (ab 2024/25) = monatlich 540 €

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Nach Ihrer Bewerbung auf einen Erasmus+ Studienplatz über Ihre Fachkoordination beantragen Sie die Erasmus+ Mobilitätsförderung. In der Regel werden Sie diese auch bekommen.

Bitte beachten Sie, dass die Erasmus+ Förderung nur ein Zuschuss zu Ihrem Auslandsaufenthalt, ist, der dazu dienen soll, die durch Ihren Aufenthalt entstehenden Mehrkosten auszugleichen. Die Förderung reicht in der Regel nicht zur Deckung der gesamten Kosten.

Für Ihren Studienaufenthalt erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss, der auf Grundlage der monatlich festgelegten Raten berechnet wird. Dabei wird – abhängig von den verfügbaren Mitteln – idR eine Förderdauer festgelegt, die nicht Ihrer realen Aufenthaltsdauer entsprechen muss. So kann für ein Semester eine Förderdauer von zB 4 Monaten festgelegt werden – sollten Sie länger bleiben, erhalten Sie dann eine Förderung von 4 Monatsraten. Sollte Ihr Aufenthalt vier Monate unterschreiten, erhalten Sie eine taggenaue Förderung, die sich an Ihren realen, nachgewiesenen Aufenthaltsdaten berechnet.

Relevant für die Berechnung Ihres Aufenthaltszeitraums ist der studien-bedingte Aufenthalt, also Kurse, evtl. Sprachkurse, Orientierungsprogramme etc, die Ihnen von Ihrer Gasthochschule nachgewiesen werden. Aufenthaltstage, die nicht studien-bedingt sind, etwa eine frühere Anreise zur Wohnungssuche, werden nicht in den förderfähigen Zeitraum eingerechnet.

Die Details zu Ihrer Mobilitätsförderung sowie den damit verbundenen Rechten und Pflichten werden im Grant Agreement festgelegt, das Sie nach Auswahl und Annahme des Erasmus+ Platzes von Ihrer Fachkoordination erhalten.

Die weitere Beratung zu Ihrem Aufenthalt erfolgt über Ihre Fachkoordination.