Zusatzförderung
- Fördermöglichkeiten zur sozialen Teilhabe
Mit dem Ziel, die Chancengerechtigkeit in der internationalen Mobilität zu fördern, bietet das Erasmus+ Programm die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel zu beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Hier hat die NA DAAD Zielgruppen definiert, für die ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Für mehr Informationen beachten Sie bitte unsere Informationen zur Sozialen Teilhabe in der Mobilität.
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Wenn Sie einen GdB von min. 20 nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, ein Social Top-Up zu beantragen. Alternativ können Sie einen Realkosten-Antrag zur Unterstützung Ihres Aufenthalts stellen. Gleiches gilt bei einer chronischen Erkrankung, wenn durch die Erkrankung auslandsbedinget Mehrkosten entstehen.
Auslandsaufenthalt mit Kind/ern
Wenn Sie Ihr komplettes Auslandsstudium im Ausland mit eigenem Kind/eigenen Kindern durchführen, können Sie ein monatliches Social Top-UP beantragen, oder einen Realkostenantrag für die entstehenden Mehrkosten im Ausland. Die Unterstützung dient den für das Kind/die Kinder entstehenden Mehrkosten etwa für Reise, Unterkunft, oder Betreuung.
Für folgende Gruppen besteht die Option, das monatliche Social Top-UP zu beantragen:
Erstakademiker:in
Ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haben keinen akademischen Abschluss
Erwerbstätige Studierende
Sie sind förder-berechtigt, wenn Sie (mindestens) in den letzten 6 Monaten vor Ihrem Auslandsaufenthalt für Ihren Lebensunterhalt erwerbstätig waren und diese Beschäftigung nicht während Ihres Auslandstudiums fortsetzen können.
Antragstellung
Die Beantragung erfolgt über ein Antragsformular, das Sie mit Ihrem Grant Agreement von Ihrer Fachkoordination erhalten. Dies beinhaltet eine ehrenwörtliche Erklärung sowie je nach Kategorie eine entsprechende Nachweispflicht. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Lauf des Antragsverfahrens.
Hinweise zu den Social Top-Ups:
- Die Beantragung der Top-Ups ist optional.
- Die Auszahlung der Top-Ups erfolgt zusätzlich zum regulären Mobilitätszuschuss.
- Die Förderhöhe der Top-Ups beträgt 250€ pro Monat (taggenaue Berechnung).
- Die Social Top-Ups sind nicht kombinierbar, es kann nur eines dieser Top-Ups beantragt werden.
2. Fördermöglichkeiten für nachhaltige Mobilität (Green Travel)
Wenn Sie die An- und Abreise mit nachhaltigen Transportmitteln, etwa dem Zug oder Bus, absolvieren, können Sie die Sonderförderung für Green Travel beantragen. Der Antrag muss vor Beginn des Aufenthaltes in der Abteilung Internationales eingegangen sein. Das Antragsformular erhalten Sie als Annex des Grant Agreements von Ihrer Fachkoordination.
Nähere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der HU und den Angeboten des Erasmus+ Programms finden Sie auf unseren Seiten.