Universitäts- und Fakultätspartnerschaften

Finanzielle und organisatorische Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Rahmen von Universitäts- und Fakultätspartnerschaften

Hochschullehrende und Forschende können für vorbereitende Reisen oder auch Reisen, die für die Pflege der Beziehung zu einer Partnerhochschule oder -fakultät wichtig sind, eine Förderung des Internationalen Büros beantragen, wenn diese der Stärkung des internationalen Profils der Fakultät oder der Universität dienen. Es geht bei dieser Förderung nicht darum, Forschung oder Lehre per se zu fördern; dafür gibt es andere Förderer. Es geht darum, das internationale Profil der eigenen Fakultät durch Vereinbarung zu Studierenden-, Ph.D.- und Wissenschaftleraustausch zu gestalten, gemeinsame Sommerschulen zu planen, Workshops zu vereinbaren oder andere (auch e-basierte) Formen internationalen Mehrwerts für die Einheit zu erzeugen. Gefördert werden in der Regel Reisen und Aufenthalte.

Anträge können mittels des unten stehenden Formulars über die Dekanate an das Internationale Büro gestellt werden. Auch Dekanate können Anträge stellen. Fristen sind der 30. April eines Jahres für eine Förderung im zweiten Kalenderhalbjahr des gleichen Jahres sowie der 31. Oktober für eine Förderung im ersten Kalenderhalbjahr des darauf folgenden Jahres. Die Fristen sind Eingangsfristen im Internationalen Büro. Berücksichtigen Sie daher die Zeit, die die Dekanate für eine Prüfung und Stellungnahme benötigen und erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig vorher nach den dortigen Ausschlussterminen. Die Förderentscheidung fällt kurzfristig nach der Frist.

Antragsformular für Förderung aus Fakultätspartnerschaftsmitteln

Weitere Mittel für vorbereitende Reisen können beim DAAD oder auch beim BMBF oder BMZ beantragt werden, wenn ein Antrag auf Förderung nachfolgt. Diese Mittel sind unkompliziert im zuständigen Referat zu beantragen.