9.8 Wohngeld

Für Sie als internationale Studierende besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Der Bewilligungszeitraum hängt von der Anzahl der Semester ab, für die Sie immatrikuliert bzw. aufenthaltsberechtigt sind.

Als Antragsvoraussetzung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • der/die Studierende muss Mieter/-in von Wohnraum sein und die Miete selbst zahlen (Nachweis)
  • der/die Studierende muss nachweisen können, dass er/sie nicht nur „vorübergehend abwesend“ von der elterlichen Wohnung ist
  • ein Nachweis über evtl. inländische Bürgschaft muss erbracht werden (das bewilligte Wohngeld muss der Bürge an das jeweilige Bezirksamt gegebenenfalls zurückerstatten).


Entscheidungen über Wohngeldzahlungen sowie deren Höhe sind Einzelfallentscheidungen. Es ist ratsam, dass Sie sich vor Antragstellung persönlich informieren. Hilfe bietet beispielsweise die Sozialberatung des Studierendenwerks (► 8.2.5) oder die Wohnungsämter in den Bezirksämtern. Siehe auch die Informationsseite im Internet zum Wohngeld der Stadt Berlin mit Wohngeldantrag u. a. 

Reichen Sie mit dem Antrag folgende Unterlagen ein:

  • Pass mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung
  • Mietvertrag
  • Mietquittung (Höhe der Miete, Empfänger, Einzahler)
  • Einkommensnachweis (z. B. Unterhalt, Stipendien; ausländische Stipendien nur mit entsprechender deutscher Übersetzung).