Finanzielle Fördermöglichkeiten

Finanzielle Fördermöglichkeiten im Erasmus+ Prgramm

Das Erasmus+ Programm bietet für die Förderung der Teilnahme von Studierenden und Mitarbeitenden mit geringeren Chancen im Sinne der Chancengerechtigkeit unterschiedliche Möglichkeiten.

 

  1. Social TopUps

Für Studierende mit geringeren Chancen gibt es die Möglichkeit, für den Erasmus+ Aufenthalt eine zusätzliche Förderung als Pauschalförderung, ein sog. „Social TopUp“, zu beantragen.

  • Langzeitaufenthalte
    Bei Langzeitaufenthalten (ab 60 Tagen bis 360 Tage) können Studierende ein monatliches TopUp in Höhe von 250 EUR/Monat beantragen.
    Dies muss zusammen mit der regulären Erasmus+ Mobilitätsförderung beantragt werden, hierzu erhalten Sie mit den Erasmus+ Dokumenten ein entsprechendes Antragsformular. Die Erfüllung der Förderkriterien muss i.d.R. durch eine ehrenwörtliche Erklärung, teilweise durch zusätzliche Belege nachgewiesen werden.

 

  • Kurzzeitaufenthalte

Bei Kurzzeitaufenthalten können Studierende mit geringeren Chancen ein einmaliges TopUp erhalten, bei Aufenthalten zwischen 5-14 Tagen 100 EUR, bei 15-30 Tage 150 EUR.

WICHTIG: Beachten Sie, dass die Förderung über Social TopUps nur Studierenden zur Verfügung steht.

 

2.  Realkostenanträge für zusätzliche Fördermittel

Für Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie für Teilnehmende mit Kind/ern im Ausland besteht auch die Möglichkeit, eine Förderung der real entstehenden Mehrkosten zu beantragen. Dies empfiehlt sich, wenn die entstehenden Mehrkosten im Ausland durch das TopUp nicht ausgeglichen werden können.

a) Realkostenantrag für Mobilität mit Kind/ern

  • dient während der Durchführung einer Mobilität der Finanzierung auslandsbedingter Mehrkosten für das Kind/ die Kinder
  • Studierendenmobilität: maximal 15.000 EUR pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 EUR pro Studienjahr und Mobilität
  • Personalmobilität: maximal 15.000 EUR pro Mobilität

     (unabhängig von der Anzahl der Kinder)

 

b) Realkostenantrag für Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischer Erkrankung

  • Dient während der Durchführung einer Mobilität der Finanzierung auslandsbedingter Mehrkosten als Realkosten auf Grund der Behinderung oder chronischen Erkrankung
  • Studierendenmobilität: i.d.R. maximal 15.000 EUR pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 EUR pro Studienjahr und Mobilität
  • Personalmobilität: maximal 15.000 EUR pro Mobilität

 

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt über Ihre Ansprechpartner:innen in der Abteilung Internationales. Beachten Sie, dass Sie sich frühzeitig vor dem Auslandsaufenthalt um eine Beantragung kümmern und eine Bearbeitungszeit von min. zwei Monaten einplanen sollten. Der Antrag wird von der Abteilung Internationales geprüft und dann zur Beurteilung an die NA DAAD weitergeleitet.

WICHTIG: Für die Beantragung ist eine persönliche Beratung in jedem Fall angeraten, damit wir Sie in allen Schritten unterstützen können.