Vor der Abreise

Was muss ich beachten?

Anerkennung von Lehrveranstaltungen

Bitte klären Sie vorab im eigenen Fachbereich die Anerkennungsfragen bezüglich der Lehrveranstaltungen an ausländischen Universitäten, die Sie zu besuchen beabsichtigen. Ansprechpartner ist das Prüfungsamt Ihrer Fakultät.

Auslandskrankenversicherung

Jeder Student und jede Studentin, die ins Ausland geht, sollte sich versichern, dass er oder sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Hierzu gibt es mehrere Wege. Einerseits kann man für Länder mit entsprechenden Abkommen eine Bescheinigung bei der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung anfordern. Hier bitten wir Sie, direkt mit Ihrer Krankenversicherung zu sprechen. In anderen Ländern, insbesondere den USA, muss ggf. eine zusätzliche universitätsspezifische Versicherung abgeschlossen werden.

Urlaubssemester

Während Ihres Studienaufenthaltes im Ausland bleiben Sie an der HU weiterhin immatrikuliert. Denken Sie rechtzeitig an die Rückmeldung zum jeweiligen Semester. Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes besteht die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen. Klären Sie deshalb mit dem Immatrikulationsbüro der HU, inwieweit ein oder zwei Urlaubssemester von Vorteil wären. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, aber als Hochschulsemester. Urlaubssemester müssen innerhalb der ersten sechs Wochen des Semesters beim Immatrikulationsbüro beantragt werden. Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden, können sich ggf. von der Zahlung des Semestertickets befreien lassen. Der Antrag auf Beurlaubung ist beim Immatrikulationsbüro zu stellen.

Visum

Das Visum oder jede Art der Einreisegenehmigung müssen Sie vor der Abreise besorgen. Das Bewilligungsverfahren kann unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Botschaft bzw. dem zuständigen Konsulat.